Personalsicherungsprogramm für Existenzgründer aus den Hochschulen Art: Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung BadenWürttemberg hat einen Entwurf der geplanten neuen Richtlinien zu o.g Programm veröffentlicht. Ziel des Förderprogramms ist es, junge Mitarbeiter von Hochschulen in Baden-Württemberg anzuregen und bei dem Vorhaben zu unterstützen, sich zur Herstellung und/oder zum Vertrieb eines Produkts oder Verfahrens selbständig zu machen, die auf ihrer Erfindung, auf einer von ihnen entwickelten Software und/oder auf ihrem technologischen Know-how beruhen oder darauf aufbauen. Bei der vorgesehenen Unterstützung von Hochschulangehörigen steht nicht die Existenzgründung im eigentlichen Sinne im Vordergrund, sondern die gezielte Vorbereitung darauf- und zwar noch in der Obhut des bisherigen Arbeitgebers. Frist: Die Anträge sind jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres beim Ministerium einzureichen. Quelle: Erlaß vom 11.07.1995 Infos: Ministerium für Wissenschaft und Forschung Herr Thurm, Tel. 0711/279-3325 Herr Veil, Tel. 0711/279-3328 Frau Weipert Tel. 0711/279-3178 ***TFN0895***